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§ 1373 Zugewinn
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
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Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal