Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.112 Anfragen

AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2024

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2024

ISSN: 1511-8983

Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.

Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium

➠ Newsletter kostenlos abonnieren

Rechtsberatung von AnwaltOnline

Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per:

Email
- ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video

Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?

Interessante Urteile

Zuständiges Gericht bei Nebeneinander von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen

Macht der überlebende Ehegatte neben dem „kleinen Pflichtteil“ auch Zugewinnausgleichsansprüche geltend, ist für den Pflichtteilsanspruch das Zivilgericht, für Zugewinnausgleichsansprüche das Familiengericht zuständig. ...


Weiterlesen

Gesetzesgrundlage für Kontaktaufnahmeverbot gegen nicht sorgeberechtigten Elternteil

Ein Kontaktaufnahmeverbot in Bezug auf ein Kind kann gegen einen nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht auf § 1666 Abs. 3 und 4 BGB gestützt werden, sondern darüber ist in einem Umgangsverfahren nach Maßgabe von § 1684 Abs. 4 BGB zu entscheiden. ...


Weiterlesen

Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrages und die Notarkosten

Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrages gegenüber dem Erstversterbenden von zwei Erblassern (hier: Kinder im Verhältnis zu ihren Eltern) bemisst sich nach dem Vermögen beider Erblasser (§ 86 Abs. 1 und 2, § 102 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2, § 109 Abs. 1 GNotKG). ...


Weiterlesen

Verwirkung des Auskunftsanspruchs beim Elternunterhalt

Der Einwand der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1611 BGB steht dem Auskunftsanspruch regelmäßig nicht entgegen, da die Beurteilung, ob und in welchem Umfang der Unterhaltsanspruch verwirkt ist, sich ohne Kenntnis der maßgeblichen Einkünfte nicht beurteilen lässt und sachgerecht hierüber erst befunden werden kann, ...


Weiterlesen

Weitere Urteile zum Familienrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Professionelle Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:

Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung

Das Thema des Monats

Wer muss die Bestattungskosten übernehmen?

Entgegen der landläufigen Meinung ist es keineswegs so, dass die nahen Angehörigen immer für die Bestattungskosten aufkommen müssen. Es gilt nämlich der Grundsatz, dass zunächst der Erbe in der Zahlungspflicht ist. Der Irrtum beruht darauf, dass es sich bei den Erben in aller Regel um nahe Angehörige handelt.

Wann muss der Erbe zahlen?

Die Kosten der Bestattung sind grundsätzlich von dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeit zu tragen (§ 1968 BGB). Mehrere Miterben haften als Gesamtschuldner, der Anteil des einzelnen Erben richtet sich nach der Erbquote.

Dies bedeutet, dass das die Erben als Zahlungspflichtige die Bestattungskosten verpflichtend übernehmen bzw. die Kosten demjenigen erstatten müssen, der die Bestattung beauftragt hat. Sofern nur ein Erbe zur Übernahme der Kosten verpflichtet wurde, so kann der Erbe die anderen Erben in Regress nehmen.

Die Erben haften für die Bestattungskosten mit dem Eigenvermögen. Die Bestattungskosten können jedoch aus dem Nachlass gedeckt werden, sofern dieser hierfür ausreicht.

Wenn die Kosten vom Erben nicht zu erlangen sind, haftet ersatzweise derjenige, der dem Verstorbenen unterhaltspflichtig war (§ 1615 Abs. 2 BGB), also der Ehegatte oder Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern usw.).

Sind Bestattungskosten zu übernehmen, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei Ausschlagung des Erbes durch einzelnen Erben, der oder die verbliebenen Erben die Bestattungskosten übernehmen müssen.

Wird die Erbschaft ausgeschlagen und bestehen keine nachrangigen Erben, so erbt der Fiskus (§1936 BGB), dieser darf die Erbschaft nicht ausschlagen (§1942 Abs. 2 BGB). Die Ausschlagung der Erbschaft muss hierzu gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen (§1945 BGB), wobei die gesetzlichen Fristen (sechs Wochen ab Kenntnisnahme des Erbfalls) zu beachten sind.

Wird der Staat Erbe, so bedeutet dies nicht automatisch, dass dieser die Bestattungskosten (vollständig) trägt, da dieser nur in Höhe der Erbmasse für Verbindlichkeiten aufkommen muss. Reicht die Erbmasse nicht für die Bestattungskosten aus, sind die Unterhaltspflichtigen und damit die nahen Verwandten in der Kostentragungspflicht. Hierbei kann die Kostentragungspflicht ...


Weiterlesen

Scheidung über AnwaltOnline

Wir übernehmen die Regelung aller mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Fragen.

Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.

Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.

Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos!

Immer aktuell

Abonnieren Sie unsere RSS-Feeds:

Alle Inhalte

Natürlich können Sie auch für jedes Rechtsgebiet bei uns einen individuellen Feed abonnieren - z.B:

Arbeitsrecht - Betreuungsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Reiserecht - Verkehrsrecht

Haftungsausschluss

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.

Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich