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Lebenspartnerschaftrecht überarbeiten

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine weitgehende Angleichung des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf (15/3445) vorgelegt. Er sieht eine Übernahme des ehelichen Güterrechts, eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts und der Aufhebensgründe an die Scheidungsvoraussetzungen sowie die Zulassung der Stiefkindadoption vor.
Weiterhin möchte die Regierungskoalition den Versorgungsausgleich einführen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen.
Die beiden Regierungsfraktionen führen unter anderem aus, für das Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche bleibe es zunächst bei einer eigenständigen Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz  Die derzeit geltende Rangfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches berücksichtige das Kindeswohl nicht ausreichend und solle deshalb im Zuge der noch für diese Legislaturperiode geplanten Reform des Unterhaltsrechts grundlegend auf den Prüfstand gestellt werden.
Ziel der Reform sei es insoweit, so SPD und Bündnisgrüne weiter, die Stellung minderjähriger Kinder und kinderbetreuender Elternteile zu stärken. Um eine in sich stimmige Regelung der Rangverhältnisse zu schaffen, werde die Frage der Gleichstellung der Lebenspartner mit den Eheleuten im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform behandelt werden.
Die Regierungskoalition führt ferner aus, künftig solle ein Versorgungsausgleich bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft vorgenommen werden. Dieser orientiere sich an den für die bei der Ehescheidung geltenden Regelungen.
Kindschaftsrechtlich werde die Stiefkindadoption ermöglicht. Zusätzlich könnten Lebenspartner wie Ehegatten ihre gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dem Kind eines Lebenspartners geben. Die Scheidungsvoraussetzungen und die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft würden angeglichen: Für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft sei keine Erklärung erforderlich - es reiche wie bei Ehegatten ein Getrenntleben, so Sozialdemokraten und Bündnisgrüne weiter.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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