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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat am 12.06.2024 den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser gemeinsam mit Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen gegen Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen, rechtsmissbräuchlich einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Durch ein neues Verfahren, das sowohl eine präventive Kontrolle von Vaterschaftsanerkennungen vorsieht, als auch einen nachträglichen Kontrollmechanismus beinhaltet, wird die effektive Verhinderung von Scheinvaterschaften sichergestellt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht das leibliche Kind des Anerkennenden ist, eine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, damit eine Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Durch gesetzlich geregelte Vermutungen wird eine rasche Prüfung ermöglicht. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass Vaterschaftsanerkennungen, die nicht missbräuchlich sind, nicht unnötig verzögert werden.

Stellt sich nach Erteilung einer Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese etwa aufgrund von Bestechung, Drohung oder vorsätzlich falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, kann die Ausländerbehörde die Zustimmung zurücknehmen, so dass die Vaterschaft rückwirkend entfällt.

Die Täuschung der Ausländerbehörden über die Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung wird zukünftig durch eine spezielle Vorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe strafbewehrt.

Veröffentlicht: 12.06.2024

Quelle: PM des BMJ

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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