Die Familiensenate des Kammergerichts haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 veröffentlicht. Diese Leitlinien dienen der Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts in der Praxis. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts und pauschalieren die unterhaltsrelevanten Beträge.
Hintergrundinformationen zu den Änderungen der Leitlinien
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien werden von den Familiensenaten des Kammergerichts in der Regel im Jahresturnus, jeweils im Nachgang zur Bekanntmachung einer neuen „Düsseldorfer Tabelle“ beschlossen, um den Berliner Familiengerichten, aber auch der unterhaltsrechtlichen Praxis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, den Berliner Jugendämtern und der Unterhaltsvorschusskassen sowie den Berliner Sozialbehörden eine erste Orientierungshilfe in Unterhaltssachen zu geben. Sie binden die Rechtsprechung nicht.Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2020 enthalten keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr, sondern beschränken sich auf die Übernahme des Zahlenwerkes der aktuellen „Düsseldorfer Tabelle“ vom 1. Januar 2020, ohne jedoch deren Anmerkungen oder Erläuterungen zu übernehmen. Diese werden vielmehr für den Bezirk des Kammergerichts durch die Leitlinien ersetzt.
Veröffentlicht: 22.01.2020
Quelle: PM des KG
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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