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Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg ab 01.01.2019

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg sind am 01.01.2019 in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen die Anpassung der Tabellensätze für Barunterhalt minderjähriger Kinder in Anlage I und die daraus resultierende Anpassung der Zahlbetragstabelle in Anlage II, die den nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Unterhaltsbetrag aufführt.

Die Unterhaltsleitlinien können Sie hier herunterladen.

Veröffentlicht: 03.01.2019

Quelle: PM des OLG Berlin-Brandenburg

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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