Die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg sind am 01.01.2019 in Kraft getreten.
Die Änderungen betreffen die Anpassung der Tabellensätze für Barunterhalt minderjähriger Kinder in Anlage I und die daraus resultierende Anpassung der Zahlbetragstabelle in Anlage II, die den nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Unterhaltsbetrag aufführt.
Die Unterhaltsleitlinien können Sie hier herunterladen.
Veröffentlicht: 03.01.2019
Quelle: PM des OLG Berlin-Brandenburg
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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