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Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Rostock für 2019

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock haben ihre Unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit Wirkung vom 01.01.2019 neu gefasst.

Die Neufassung berücksichtigt die Anhebung der Grenzbeträge der Einkommensgruppen sowie des Mindestunterhaltes und des Kindergeldes. Im Übrigen entsprechen die Leitlinien der bisherigen Regelung.

Danach steigt der monatliche Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher 348 Euro auf 354 Euro, eines Kindes vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (2. Altersstufe) von bisher 399 Euro auf 406 Euro und eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher 467 Euro auf 476 Euro. Der Unterhalt volljähriger Kinder bleibt unverändert. Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen.

Das Kindergeld beträgt bis 30.06.2019 für ein erstes und zweites Kind 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Das Kindesgeld ab dem 01.07.2019 beträgt für ein erstes und zweites Kind 204 Euro, für ein drittes Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen Kindern voll auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.

Unterhaltsrechtliche Leitlinien dienen der Information der Öffentlichkeit und der Gerichte über die Grundsätze der Rechtsprechung in Unterhaltsverfahren. Gleichzeitig tragen sie bei gleichgelagerten Problemen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei. Sie sind allerdings nur eine Richtlinie und nicht rechtsverbindlich.

Veröffentlicht: 29.12.2018

Quelle: PM des OLG Rostock

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