Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.762 Anfragen

Geltendmachung von Minderjährigenunterhalt bei Beistandschaft des Jugendamtes

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Besteht eine Beistandschaft des Jugendamtes für das minderjährige Kind, so ist der betreuende Elternteil mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im eigenen Namen und in Vertretung des Kindes ausgeschlossen. Ein Stufenantrag ist dahingehend insgesamt unzulässig.

Tritt das Jugendamt vorgerichtlich gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil auf und verlangt Auskunft gemäß § 1605 BGB, dann besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass eine Beistandschaft vom betreuenden Elternteil beim Jugendamt beantragt wurde. Der klagende Elternteil hat dann das Bestehen der Beistandschaft zu widerlegen oder dessen Beendigung darzulegen und zu beweisen. Ein Bestreiten genügt hierfür nicht.

Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der den betreuenden Elternteil auf Auskunft in Anspruch nimmt, um hierdurch seinen angemessenen Selbstbehalt zu verteidigen, hat zur Darlegung seines berechtigten Interesses an der Auskunft einerseits sein bereinigtes Einkommen und Anhaltpunkte darzulegen, welche eine Leistungsfähigkeit des betreuenden Elternteils oberhalb des angemessenen Selbstbehalts denkbar machen.


AG Sonneberg, 04.04.2025 - Az: 1 F 333/24


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant