Information des Unterhaltspflichtigen, dass aufgrund eines verringertem Einkommens der Kindesunterhalt derzeit nicht oder nur in reduzierter Höhe gezahlt werden kann.
An
Betrifft: Kindesunterhalt für
,
aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) haben sich meine finanziellen Verhältnisse geändert. Mein monatliches Einkommen reduziert sich aufgrund von
voraussichtlich für den Zeitraum von bis auf (Belege anbei).
Ich kann daher den Kindesunterhalt derzeit nicht mehr zahlen.
Ich kann daher den Kindesunterhalt nicht in der bisherigen Höhe zahlen. Es ist mir nach den derzeitigen Einkünften nur möglich einen Kindesunterhalt in Höhe von zu zahlen.
Es besteht ggf. die Möglichkeit bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes Unterhaltsvorschussleistungen zu beantragen.
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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