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Ein Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden ein oder mehrere Dritte – meist die gemeinsamen Kinder – Schlusserben werden.