Antrag eines Arbeitnehmers, um eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern. In Deutschland ist die Elternzeit ein gesetzlich geregeltes Recht, das Eltern die Möglichkeit gibt, nach der Geburt eines Kindes ihre berufliche Tätigkeit für eine bestimmte Zeit zu unterbrechen, ohne ihre Arbeitsstelle zu verlieren.
z.H.
Betrifft: Antrag auf Elternzeit
,
am bis ist das von mir zu betreuende Kind geboren worden.
Ich beantrage die Gewährung von Elternzeit im Anschluss an die am endende Mutterschutzfrist.
Zur Betreuung und Erziehung des Kindes beantrage ich hiermit die Gewährung von Elternzeit.
Der erste Abschnitt meiner Elternzeit beginnt am und endet am .
Der zweite Abschnitt meiner Elternzeit beginnt am und endet am .
Der dritte Abschnitt meiner Elternzeit beginnt am und endet am .
Während der Elternzeit vom bis beabsichtige ich in Teilzeit zu arbeiten.
Um schriftliche Bestätigung der Gewährung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüssen,
Unterschrift, Datum |
Mit dem ersten Antrag auf Elternzeit legt sich der Arbeitnehmer in Bezug auf die beabsichtigte Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre ab Antragstellung verbindlich fest..
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RA Hont Péter Hetényi
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