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Ware zu billig - Diebstahlsware?
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Vorliegend wurde eine Entscheidung des AG Pforzheim (26.6.2007 - Az: 8 Cs 84 Js 5040/07) aufgehoben. Der aufgehobenen Entscheidung zufolge sei ein aus Polen bei eBay als "nagelneu" angebotenes Produkt, dessen üblicher Neuwert dreifach höher als der Angebotspreis, geeignet, hinsichtlich der Herkunft Mißtrauen bei potentiellen Kunden hervorzurufen. Sei die Ware tatsächlich neuwertig, so sprechen die Indizien für einen Vorsatz hinsichtlich Hehlerei, wenn der Käufer aufgrund seiner Kenntnisse den Verkaufspreis richtig einschätzen kann. Diese Indizien könne auch der Hinweis "toplegale Gerät" nicht entkräften.
Diese Einschätzung teilte das Landgericht nicht, da das angeprangerte Verhalten ein alltägliches Verhalten ist (z.B. Auktionen mit einem Startpreis von einem Euro). Das LG konnte einen vorsätzlichen Kauf von Diebesgut im vorliegenden Fall nicht erkennen. Ein Verdachtsmoment kann aus einem niedrigen Start- und Endpreis nicht konstruiert werden. Gerade dies ist bei eBay-Auktionen üblich. Auch das Herkunftsland Polen muß keinen Verdacht hinsichtlich der Herkunft wecken.
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