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Falschangaben bei Versteigerung - Schadensersatzanspruch

eBay-Recht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Macht ein Verkäufer bei einer Online-Versteigerung falsche Angaben, so löst dies neben dem Rückabwicklungsanspruch auch Anspruch auf Schadenersatz aus.

Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel (vorliegend: Teeservice bestand nicht aus Silber) behaftet, so muß der Schaden ausgeglichen werden, der dem Käufer entstanden ist, der nicht die versprochene Ware erhalten hat.

Zwischen den Parteien ist zunächst ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) über ein Teeservice aus echtem Silber zustande gekommen. Der Verkäufer hat durch Einstellen des Services bei ebay ein Angebot auf Abschluß des Vertrags abgegeben, die Annahmeerklärung liegt in dem online abgegebenen Höchstgebot durch den Käufer und späteren Kläger.

Das von dem beklagten Verkäufer gelieferte Service bestand nicht aus echtem Silber, weshalb es mit einem Sachmangel behaftet ist, weil es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dass hier kein Service aus Silber vorliegt, ergibt sich aus dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Mies, der dies aufgrund einer chemisch-physikalischen Prüfung des Materials festgestellt hat. Zur vereinbarten Beschaffenheit gehörte aber, dass das Service aus echtem Silber ist. Die Beklagte hat das Teeservice sowohl in der Überschrift des Angebots mit "Echt Silbernes Teeservice" angepriesen, als auch in der Artikelbeschreibung als "echt silbernes Teeservice" bezeichnet. In der Folge durfte der Kläger berechtigterweise annehmen, dass das Teeservice diese Eigenschaft aufweist und im Hinblick darauf sein Gebot abgeben.

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LG Frankfurt/Main, 31.01.2007 - Az: 2-16 S 3/06, 2/16 S 3/06

ECLI:DE:LGFFM:2007:0131.2.16S3.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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