Ein Anscheinsbeweis für die Annahme eines Kaufangebotes kommt bei einer mit einem Paßwort-Kürzel versehenen eBay-Kaufbestätigung auch dann nicht in Betracht, wenn der Betreffende unter diesem Kürzel bei eBay registriert war und unter diesem eine Vielzahl von Geschäften getätigt hat. Der derzeitige Sicherheitsstandard des Internets genügt nicht, um aus der Verwendung eines geheimen Paßwortes auf die Person als Verwender zu schließen, der das betreffende Paßwort ursprünglich zugeteilt wurde.
OLG Hamm, 16.11.2006 - Az: 28 U 84/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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