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AGB machen den Verkäufer noch nicht zum Händler
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Aus dem Umstand, daß regelmäßig Waren über Internet-Auktionen angeboten und zudem AGB verwendet werden, kann nicht auf eine dauerhafte und planmäßige Tätigkeit oder zumindest nebenberufliche Tätigkeit geschlossen werden.
Wird ein PC-Monitor unter ausdrücklichen Verweis auf seine Mangelhaftigkeit und dem Hinweis, der Monitor sei für Bastler und Tüftler geeignet sowie einem Startpreis von 1 Euro angeboten, so sind Gewährleistungsansprüche sowie Haftung aufgrund arglistiger Täuschung ausgeschlossen.
AG Detmold, 27.04.2004 - Az: 7 C 117/04
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