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Klassenfahrt geht extra

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten einer Klassenfahrt sind Sonderbedarf; der Unterhaltspflichtige muss sie neben dem regelmäßigen Unterhalt zahlen und zwar auch dann, wenn dieser wegen günstiger Einkommensverhältnisse vergleichsweise hoch ist.


AG Detmold, 25.05.2000 - Az: 15 F 155/00

Alexandra KlimatosDr. Jens-Peter VoßTheresia Donath

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