Unfallschäden - keine eigenmächtigen Kürzungen der Versicherung!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Haftpflichtversicherung kann Positionen, die mit einer Reparaturrechnung zum Ansatz gebracht werden und die unstreitig schadensbedingt erforderlich waren, nicht einfach kürzen. Diese Positionen sind zu ersetzen. Dies gilt umso mehr, wenn die Versicherung zu keinem Zeitpunkt einen Verstoß des Geschädigten gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht oder ein Auswahlverschulden hinsichtlich der Reparaturwerkstatt behauptet hat.
AG Detmold, 10.01.2018 - Az: 6 C 242/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert