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Widerrufsrecht muß gut sichtbar sein!

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde es einem Verkäufer untersagt, seine Angebote bei Ebay ohne gut sichtbare Widerrufsbelehrung anzubieten. Bis dahin wurde der Hinweis auf der Seite „Informationen zum Verkäufer“ untergebracht. Die Belehrung muss jedoch kaufbezogen und nicht wie in der bisherigen Form verkäuferbezogen sein, so das Gericht.


OLG Hamm, 14.04.2005 - Az: 4 U 2/05

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