Bietet eine Privatperson regelmäßig neue Bücher auf einer Internetauktionsplattform zum Kauf an, so sind die Buchpreisbindungsvorschriften einzuhalten.
OLG Frankfurt, 15.06.2004 - Az: 11 U (Kart) 18/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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