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Preis-Irrtum rechtfertigt nicht Auktionsabbruch!

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn sich der Anbieter bei der Preisangabe geirrt hat, darf eine Internet-Auktion nicht abgebrochen werden.
Im vorliegenden Fall war ein Diamant-Collier mit der Neupreisangabe von 20.000 EUR bei einer Internet-Versteigerung angeboten worden. Als das höchste Gebot bei lediglich 400 EURO lag, stoppte der Anbieter die Auktion mit der Begründung, der Neupreis betrage lediglich 10.000 EUR. Da er mit der Falschangabe nicht gegen die Ebay - AGB verstoßen wolle, solle die Versteigerung nicht beendet werden. Der Anbieter weigerte sich, das Schmuckstück an den höchsten Bieter herauszugeben,... Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Der Anbieter sei an sein Angebot gebunden und könne dies nicht einfach zurückziehen.


LG Coburg, 06.07.2004 - Az: 22 O 43/04

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