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eBay-Angebot - Keine Aufklärung über das Widerrufsrecht?
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Unabhängig davon, ob Waren über eine Online-Versteigerungs-Plattform als Sofortkauf oder als Versteigerung angeboten werden, sind Händler zur Belehrung über das
Widerrufsrecht verpflichtet.
Nichtbeachtung dieses Umstandes führt zur Verschaffung eines Wettbewerbsvorteiles, so daß ein Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch hat.
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Ich werde das Online verfahren ...
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Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
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Dirk Beller
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