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eBay-Angebot - Keine Aufklärung über das Widerrufsrecht?

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unabhängig davon, ob Waren über eine Online-Versteigerungs-Plattform als Sofortkauf oder als Versteigerung angeboten werden, sind Händler zur Belehrung über das Widerrufsrecht verpflichtet.

Nichtbeachtung dieses Umstandes führt zur Verschaffung eines Wettbewerbsvorteiles, so daß ein Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch hat.


LG Memmingen, 23.06.2004 - Az: 1H O 1016/04, 1 HO 1016/04

ECLI:DE:LGMEMMI:2004:0623.1H.O1016.04.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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