Der Erklärungsinhalt eines im Rahmen einer Internetauktion abgegebenen Verkaufsangebots ist unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetauktions-Unternehmens zu bestimmen.
Die Beendigung eines Angebots vor Ablauf der Dauer einer Auktion im Internetportal "eBay" setzt auch bei einer noch länger als 12 Stunden laufenden Auktion einen rechtfertigenden Umstand voraus, wie er in den weiteren Hinweisen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay näher erläutert wird. Dies gilt unabhängig davon, dass eBay technische Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung eines Angebots einräumt.
Hinweis: das Urteil steht im Gegensatz zu AG Darmstadt, 25.6.2014 - Az: 303 C 243/13
Die Beendigung eines Angebots vor Ablauf der Dauer einer Auktion im Internetportal "eBay" setzt auch bei einer noch länger als 12 Stunden laufenden Auktion einen rechtfertigenden Umstand voraus, wie er in den weiteren Hinweisen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay näher erläutert wird. Dies gilt unabhängig davon, dass eBay technische Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung eines Angebots einräumt.
Hinweis: das Urteil steht im Gegensatz zu AG Darmstadt, 25.6.2014 - Az: 303 C 243/13
OLG Nürnberg, 26.02.2014 - Az: 12 U 336/13
ECLI:DE:OLGNUER:2014:0226.12U336.13.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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