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Informationspflichten gewerblicher eBay-Verkäufer

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch gewerbliche Anbieter, die über eBay verkaufen, müssen entsprechend § 3 BGB-Info-V über die technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen sowie darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und dem Verbraucher zur Verfügung steht und schließlich, wie der Käufer Eingabefehler erkennen und berichtigen kann informieren.

Dieser Verpflichtung wird dadurch nachgekommen, dass die entsprechenden Fragen in den jedem eBay-Teilnehmer zugänglichen eBay-AGB konkret geregelt sind. Eigene Informationen des Verkäufers sind darüber hinaus nicht erforderlich.


LG Frankenthal, 14.02.2008 - Az: 2 HK O 175/07, 2 HKO 175/07

ECLI:DE:LGFRAPF:2008:0214.2HK.O175.07.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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