Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.320 Anfragen

Statt Auktion versehentlich Sofortkauf angeboten - anfechtbar?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Verkaufsangebot ist wegen eines Erklärungsirrtums i.S.v. § 119 Abs. 1 BGB anfechtbar, wenn ein Verkäufer einen Artikel von nicht unerheblichem Wert versehentlich nicht zu einem Startpreis von 1 EUR zur Versteigerung, sondern zu einem Festpreis von 1 EUR zum Sofortkauf anbietet.

Im vorliegenden Fall erhielt der Käufer ca. acht Minuten nach dem per Sofortkauf-Option zum Preis von 1 EUR erfolgten Vertragsschluss eine E-Mail-Mitteilung mit dem Inhalt "hier handelt es sich um einen Fehler, dieses sollte eine Auktion sein".

Auch wenn hier das Wort Anfechtung nicht ausdrücklich verwendet wurde, kann es sich hierbei um eine wirksame Anfechtung handeln.

Dies hat zur Folge, dass der Kaufvertrag als von Anfang an nichtig anzusehen ist und der Artikel nicht für 1 EUR zu liefern ist.


AG Bremen, 25.05.2007 - Az: 9 C 142/07

ECLI:DE:AGHB1:2007:0525.9C142.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.320 Beratungsanfragen

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant