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Online-Handel: Widerrufsrecht und die Höchstfrist der Rückgewähr
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für die Bestimmung der drei-Monats-Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist auf den Eingang der letzten Zustimmungserklärung abzustellen.
Das
Widerrufsrecht des Käufers gem. § 355 BGB verwirkt nicht bei Überschreitung der in § 357 Abs. 1 BGB statuierten Frist zur Rücksendung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen.
Bei Überschreitung der Rücksendefrist (§ 357 Abs. 1 BGB) oder nicht unverzüglich erfolgender Rücksendung (§ 355 Abs. 3 Satz 1 BGB) entfällt die Pflicht des Verkäufers zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen nicht. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes des Käufers ergeben sich allein aus den Regelungen über den Schuldnerverzug.
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