Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.959 Anfragen

Tipps - Eigene AGB

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für den eigentlichen Vertragsschluss sind AGB des Verkäufers nicht erforderlich, da hier die eBay–AGB alle wesentlichen Punkte regeln.

Es bleibt natürlich dennoch Raum für individuelle Abreden, z.B. einen Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Gegenständen. Solche Vereinbarungen stellen keine AGB dar, wenn sie nur im Einzelfall getroffen werden.

Zusätzliche Vertragsbedingungen können aber grundsätzlich durchaus einbezogen werden.

AGB untliegen einer Inhaltskontrolle. Daher ist auf unwirksame Regelungen zu achten. AGB dürfen den Vertragsgegner des Verwenders nicht entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Zu beachten ist auch, dass unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen, gerade wenn sie zu Lasten eines Verbrauchers gehen, wettbewerbswidrig sein können.

Damit bei gewerblichen Verkäufern eigene AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag mit dem Käufer einbezogen werden, ist es erforderlich, dass auf die AGB vor Vertragsschluss deutlich hingewiesen wird und sie vom Vertragspartner ohne besonderen Aufwand im vollen Wortlaut zur Kenntnis genommen werden können.

Letzte Änderung: 20.02.2026

Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant