Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.687 Anfragen

Inhaltskontrolle bei AGB

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Da bei Verträgen zwischen Privat und Privat die Verbraucherschutzvorschriften nicht eingreifen, sind der inhaltlichen Ausgestaltung von Verträgen kaum Grenzen gesetzt. Natürlich dürfen solche Verträge nicht sittenwidrig sein oder gegen Gesetze verstoßen.

Anders ist es, wenn AGB verwendet werden. Hier findet gem. § 397 BGB eine Inhaltskontrolle statt: AGB dürfen den Vertragsgegner des Verwenders nicht „entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“. Ferner sind bestimmte, in §§ 308 ff BGB im Einzelnen aufgeführte Klauseln verboten. Werden sie dennoch verwendet, ist die entsprechende Bestimmung unwirksam und wird durch die einschlägige gesetzliche Vorschrift ersetzt.

Zu beachten ist, dass unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen, gerade wenn sie zu Lasten eines Verbrauchers gehen, wettbewerbswidrig sein können.

Eine Abmahnung wegen unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte daher zum einen wegen der Rechtsfolgen, zum anderen aus Kostengründen unbedingt vermieden werden.
Stand: 22.01.2019
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.687 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant