Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt
Schwierigkeiten mit dem Kaufpreis betreffen fast immer eine
ausbleibende Zahlung des Käufers.
Bei einem zahlungsunwilligen Käufer muss der Verkäufer seine Optionen ausloten. Zunächst kann gemahnt werden um den Käufer in Verzug zu setzen. Durch die
Mahnung tritt Verzug ein mit der Folge, dass der in Verzug Geratene dem anderen den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen hat.
Zum Verzugsschaden gehören auch die Kosten eines nach Verzugseintritt tätigen Rechtsanwalts.
Fruchtet dies nicht, sind ein anwaltliches
Mahnschreiben und das gerichtliche
Mahnverfahren in Betracht zu ziehen.
Ist ein Vertragsrücktritt möglich?
Möchte der Verkäufer wegen der schlechten Zahlungsmoral des Käufers vom Vertrag los kommen, so ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich vom Vertrag zurücktreten.
Da das Rücktrittsrecht ein Gestaltungsrecht ist, muss es durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner ausgeübt werden.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens oder auch einer außergerichtlichen Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt kommt eine
Rechtsschutzversicherung dann auf, wenn die betreffende Leistungsart im Versicherungsumfang enthalten ist.
Bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen muss die abgeschlossene Versicherung den „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ enthalten. Dies ist bei den meisten Sparten in der Rechtsschutzversicherung der Fall.
In jedem Fall sollte aber vor Einleitung kostenträchtiger Maßnahmen eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden.
Letzte Änderung:
20.05.2025