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Online-Kauf: Wer trägt das Transportrisiko?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Was versteht man unter dem Transportrisiko?

Unter dem Transportrisiko versteht man die Frage, ob der Käufer auch dann noch den Kaufpreis in voller Höhe zahlen muss, wenn der Kaufgegenstand auf dem Weg vom Verkäufer zum Käufer beschädigt oder zerstört wird, ohne dass Verkäufer oder Käufer daran ein Verschulden trifft.

Wenn die Ware beim Verkäufer abgeholt wird

Sofern der Käufer den Verkaufsgegenstand beim Verkäufer abholt, trägt selbstverständlich der Käufer das Transportrisiko. Wenn der Kaufgegenstand also beim Transport durch den Käufer eine Beschädigung erleidet, hat der Verkäufer damit jedenfalls dann nichts zu tun, wenn er diese Beschädigung nicht selbst mitverursacht hat.

Der Verkäufer bringt die Ware zum Käufer

Umgekehrt haftet der Verkäufer, wenn er den Transport in der Form übernimmt, dass er selbst den Kaufgegenstand zum Käufer bringt (so genannte Bringschuld). Er allein trägt das Transportrisiko, es sei denn, dass der Schaden vom Käufer mitverursacht wurde.

Der Verkäufer versendet die Ware

In aller Regel wird der Kaufgegenstand versandt. Man spricht dann von einem Versendungskauf. Das Transportrisiko geht hierbei vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald dieser den Kaufgegenstand an den Transporteur übergeben hat. Der Verkäufer haftet bei einem solchen Versendungskauf also nur bis zur Übergabe an den Transporteur (beispielsweise Spedition).

Daneben haftet der Verkäufer aber auch bei einem Versendungskauf für eine ordentliche Verpackung und für die sorgsame Auswahl des Transporteurs.
Stand: 26.04.2021
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