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eBay-Kleinanzeigen: Was ist zu beachten?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Bei eBay-Kleinanzeigen (ab 16.05.2023: Kleinanzeigen) schließen Anbieter und Interessent einen Kaufvertrag ab. Sofern der Verkäufer eigene AGB verwendet, so werden diese Grundlage des Kaufvertrags, andernfalls basiert der Vertrag auf dem BGB.

Kommt ein (gültiger) Kaufvertrag zustande, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Der Verkäufer ist im Gegenzug dazu verpflichtet, den Kaufgegenstand im vereinbarten Zustand zu übereignen.

Gibt es eine Gewährleistung des Verkäufers?

Ist der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Bei einem privaten Verkäufer ist es möglich und zulässig, die Gewährleistung auszuschließen. Dies kann seitens des Verkäufers mit einem entsprechenden Hinweis im Angebot tun.

Wenn die Ware nach Zahlung nicht ankommt – so können sich Käufer schützen

Aufgrund der fehlenden Kontrollmechanismen bei eBay-Kleinanzeigen kommt es immer wieder vor, dass Anbieter und Interessent sich über ein Angebot einig werden, der Interessent den Kaufpreis zahlt und der Verkäufer sich anschließend einfach nicht mehr meldet bzw. nicht mehr erreichbar ist.

Wurde der Kaufpreis per Überweisung gezahlt, ist es für den Interessenten schwer bzw. kaum möglich, sein Geld zurückzuerlangen.

Es ist daher ratsam, auf Überweisungen nach Möglichkeit zu verzichten und sich stattdessen auf Zahlungswege, bei denen eine Rückforderung möglich ist, zu beschränken oder aber eine persönliche Abholung zu vereinbaren.

Zur Sicherheit kann eine gegenseitige Ausweisung mit gültigen Dokumenten erfolgen sowie eine Quittung für die Transaktion ausgestellt werden.

Wie können sich Verkäufer vor Betrug schützen?

Es gibt diverse Vorgehensweisen, mit denen Verkäufer dazu veranlasst werden die Ware zu versenden oder zu übergeben, ohne dass der vermeintliche Käufer am Ende den Kaufpreis zahlt.

Besonders problematisch ist die Abholung nach Zahlung per PayPal, bei der der Käufer später behauptet, er habe die Ware nicht erhalten – etwa weil ein angeblich unbekannter Dritter die Ware abgeholt hat. Da der Verkäufer in der Regel nicht beweisen kann, dass er den Kaufgegenstand dem PayPal-Kontoinhaber ausgehändigt hat, kommt es fast immer zu einer erfolgreichen Rückbuchung des Kaufpreises. Hier hilft nur eine lückenlose Dokumentation der Übergabe (z.B. gegen Vorlage von Ausweisdokumenten und deren Aufnahme).

Noch einfacher kann es sich der Verkäufer machen, indem er auf Barzahlung bei Abholung mit einer entsprechenden Quittung besteht und als alternativ nur den versicherten Versand per Nachname anbietet.
Stand: 13.12.2022 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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