Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Vorlage des Falsifikates einer COVID-19-Schutzimpfung in einer Apotheke als Urkundenfälschung

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Vorlage eines Impfpasses, in dem ein Falsifikat einer Schutzimpfung gegen COVID-19 eingetragen ist, in einer Apotheke zum Erhalt des digitalen Impfnachweises kann eine Urkundenfälschung darstellen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem vollständig ausgefüllten Impfpass ist die zum Beweis geeignete und bestimmte Gedankenerklärung zu entnehmen, dass der Angeklagte als die im Impfpass bezeichnete Person zu den genannten Zeitpunkten jeweils mit einem Impfstoff einer bestimmten Charge geimpft worden ist. Scheinbarer Aussteller der im Impfpass dokumentierten Impfungen war hier angeblich …, Remscheid. Der Angeklagte hat von dieser unechten Urkunde Gebrauch gemacht, als er sie in der Apotheke vorlegte, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten.

Der Angeklagte handelte vorsätzlich, denn er wusste, dass weder er noch seine Familienangehörigen gegen Covid-19 geimpft worden waren. Der Vorsatz des Angeklagten war auch nicht durch einen etwaigen Erlaubnistatbestandsirrtum ausgeschlossen. Einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterliegt, wer irrig Umstände annimmt, die, lägen sie vor, einen rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrund erfüllen würden. Ein solcher Irrtum lag jedoch nicht vor, denn es stand dem Angeklagten frei, sich nicht impfen zu lassen; eine Impfpflicht bestand zu keiner Zeit. Ohne Impfung war der Angeklagte lediglich gehindert, in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ein Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes schied deshalb aus.

Mangels einer Impfpflicht kommt auch von vornherein kein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB in Betracht.


LG München II, 16.11.2022 - Az: 8 Ns 4 Js 47777/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant