Eine Beweiswürdigung ist lückenhaft, wenn das Tatgericht seiner Überzeugungsbildung Indizien zu Grunde legt, diese aber ausschließlich aus einem Ermittlungsbericht herleitet, ohne sich selbst von der Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse überzeugt zu haben.
Auf Ermittlungsberichte, die Polizeibeamte als sogenannte Zeugen vom Hörensagen verfasst haben, können Feststellungen des Tatgerichts nur dann gestützt werden, wenn sie durch andere gewichtige Gesichtspunkte bestätigt werden.
Aus der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Eintragung in einem Impfausweis kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass sie nicht von dem aus der Urkunde hervorgehenden Aussteller stammt.