Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.444 Anfragen

Ansprüche von Fitnessstudiomitgliedern auf Beitragsrückerstattung infolge pandemiebedingter Schließungen

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber nach Art. 240 § 5 Abs. 2 EGBGB berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8.3.2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.

Bei „Fitnessstudioverträgen“ handelt es sich um typengemischte Verträge mit vor allem mietvertraglichen und dienstvertraglichen Elementen. Je nach konkreter Ausgestaltung des Fitnessstudios können hierbei die mietvertraglichen Elemente (Zurverfügungstellung von Geräten und Übungsräumen) oder die dienstvertraglichen Elemente (Betreuung, Kurse) im Vordergrund stehen.

Der echte Forderungskauf ist aus dem Anwendungsbereich des RDG ausgenommen.


LG Bamberg, 15.07.2022 - Az: 44/41 O 71/21

Nachfolgend: OLG Bamberg, 29.03.2023 - Az: 8 U 96/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant