Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.037 Anfragen

Desinfektionsmaßnahmen nach Reparatur unterliegen dem Werkstattrisiko

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind im Schadensgutachten nicht erforderliche Reparaturkosten kalkuliert, so hat der Schädiger sie zu ersetzen, wenn deren Anfall durch eine Reparaturrechnung belegt ist. Dem Geschädigten ist diesbezüglich kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht anzulasten. Hier konkretisiert sich das beim Schädiger liegende Werkstattrisiko.

Zwar trägt der Schädiger das sog. Werkstattrisiko; sind aber Desinfektionskosten in einer Rechnung auch für den Laien erkennbar deutlich überhöht angesetzt, schuldet der Schädiger nur Ersatz in angemessener Höhe.

Kosten für Desinfektionsmaßnahmen sind vom Schädiger maximal in Höhe von 45 Euro netto zu ersetzen.


AG Augsburg, 17.06.2022 - Az: 12 C 763/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant