Der Angeklagten ist in dem Strafbefehl, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster am 27.01.2022 vom Amtsgericht Warendorf erlassen wurde, vorgeworfen worden, am ##.09.2021 in Warendorf zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde gebraucht zu haben.
Ihr ist zur Last gelegt worden, sie habe sich am ##.09.2021 im Rahmen ihrer Tätigkeit im Gesundheitswesen dienstlich zur Kontrolle eines Röntgengerätes in Warendorf aufgehalten. Am gleichen Tag habe sie gegen 12.31 Uhr einen total gefälschten Impfausweis in der Apotheke in der X-Straße # in Warendorf vorgelegt. Aus dem Impfausweis seien zwei Impfungen gegen das Covid-Virus mit den Chargennummern FC 2095 und FF 0900 ersichtlich gewesen, welche sie jedoch – wie ihr von Anfang an bekannt gewesen sei – nicht erhalten habe. Durch die Vorlage des Ausweises habe sie einen digitalen Impfausweis erhalten wollen.
Dieser Vorwurf hat sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit erhärtet.
Die Angeklagte ließ sich dahingehend ein, dass ihr wegen ihres Kinderwunsches von einer Impfung abgeraten worden sei.
Vorher sei so gewesen, dass sie bei der Feuerwehr in C gewesen sei und viel im Gebiet der Flutkatastrophe geholfen habe. Sie sei in der Zeit auch von ihrer Arbeit freigestellt worden. Nach dieser Zeit sei sie etwas durcheinander gewesen. Es sei ihr nicht gut gegangen. Sie habe endlich wieder raus gehen wollen und leben wollen. Sie habe die Sauna besuchen wollen oder andere Dinge machen wollen. Da ihr aufgrund der Babyplanung von einer Impfung abgeraten worden sei, habe sie diese Möglichkeit für sich nicht gesehen. Sie habe dann einen kleinen Zusammenbruch erlitten. Es sei zu der Zeit so gewesen, dass in der Gegend, in der sie wohne kein normales Leben möglich gewesen sei. Sie habe sich dann im Internet kundig gemacht und erfahren, dass sie sich mit einem gefälschten Impfausweis nicht strafbar machen würde. Sie habe sich daher relativ sicher gefühlt. Sie sei sich eben sicher gewesen, sich bei Vorlage dieser Fälschung in der Apotheke nicht strafbar zu machen. Während der Arbeitszeit habe sie dann den gefälschten Impfausweis in der Apotheke vorgelegt. Sie habe das innerhalb von einem Tag, also relativ spontan, entschieden. Sie habe das Zertifikat benötigt, da sie ein paar Tage später auch noch einen Urlaub in einem Wochenendhaus habe machen wollen.
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