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Virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Durch das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 (GesRuaCOVBekG/COVMG) sind virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen der Präsenzversammlung gleichgestellt. Auch umwandlungsrechtliche Beschlüsse können in einer virtuellen Mitgliederversammlung gefasst werden (im Anschluss an BGH, 05.10.2021 - Az: II ZB 7/21).


OLG Karlsruhe, 11.01.2022 - Az: 19 W 20/21 (Wx)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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