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Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei Schließung aufgrund der Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betreiber eines Fitnessstudios ist zur Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum verpflichtet, in denen ein Training aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Corona-Pandemie nicht möglich war.

Der Betreiber eines Fitnessstudios hat nicht gem. § 313 BGB einen Anspruch auf Anpassung des Vertrags in der Weise, dass der Zeitraum der coronabedingten Schließung an das Ende der Vertragslaufzeit angehängt wird.


AG Obernburg, 21.09.2021 - Az: 1 C 412/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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