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Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei Schließung aufgrund der Corona-Pandemie

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betreiber eines Fitnessstudios ist zur Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum verpflichtet, in denen ein Training aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Corona-Pandemie nicht möglich war.

Der Betreiber eines Fitnessstudios hat nicht gem. § 313 BGB einen Anspruch auf Anpassung des Vertrags in der Weise, dass der Zeitraum der coronabedingten Schließung an das Ende der Vertragslaufzeit angehängt wird.


AG Obernburg, 21.09.2021 - Az: 1 C 412/20

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