Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.866 Anfragen

Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer coronabedingten Absonderungsverfügung?

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Personen, die sich aufgrund eines positiven SARS-CoV-2-PCR-Tests oder als Kontaktpersonen in häusliche Absonderung begeben mussten, können diese Maßnahme grundsätzlich nicht nachträglich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Das hat das Verwaltungsgericht Minden in fünf Verfahren entschieden.

Zur Begründung hat der Einzelrichter ausgeführt, dass bei keinem der Kläger das erforderlich Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Herbst 2020 verfügten Absonderungen vorliege. Angesichts der zwischenzeitlich geänderten Rechts- und Tatsachengrundlage seien gleichartige Entscheidungen heute nicht mehr zu erwarten.

Da die Absonderung an zufällige Umstände anknüpfe, seien die Betroffenen außerdem nicht in zur nachträglichen Überprüfung berechtigender Weise stigmatisiert.

Soweit die Feststellungsanträge zum Teil mit der Absicht begründet wurden, Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten geltend machen zu wollen, habe es an der erforderlichen Konkretisierung des Schadens gefehlt.

Zuletzt habe es sich bei den zeitlich begrenzten Absonderungen auch nicht um besonders einschneidende Grundrechtseingriffe für die Betroffenen (u.a. ein in einer KiTa betreutes Kind, ein Schüler, eine Lehrerin und eine Hebamme) gehandelt.

Insbesondere handele es sich nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bei einer häuslichen Absonderung nicht um einen Eingriff in die Freiheit der Person, da die häusliche Absonderung im Gegensatz zur Absonderung in einer gesonderten Einrichtung voraussetze, dass der Betroffene diese Maßnahme freiwillig befolge.


VG Minden, 01.04.2022 - Az: 7 K 2624/20, 7 K 2654/20, 7 K 2792/20, 7 K 2802/20, 7 K 2863/20

Quelle: PM des VG Minden


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant