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Unterlassung von Presseveröffentlichungen zur Corona-Pandemie

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 35 Minuten

Die Verfügungsbeklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu äußern,

- Die allermeisten der seit dem Jahresbeginn infolge einer Covid-19-Erkrankung gestorbenen P… seien Bewohner von zwei Seniorenheimen in der Stadt. Allein in der Einrichtung „H... K...“ in der Innenstadt seien 16 Bewohner gestorben, nachdem sie sich mit Sars-CoV-2 angesteckt hätten.

und/oder

- Schon vor Weihnachten sei die Infektionslage im „H... K...“ besorgniserregend und als besonders dynamisch eingeschätzt gewesen. Jetzt seien bereits 16 Menschen tot.

und/oder

- Wie viele derzeit noch infiziert seien, sei unklar.

und/oder

- Die letzten Tests seien durch das Heimpersonal derart dilettantisch durchgeführt worden, dass sie (die Abstriche) nun wiederholt werden müssen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Verfügungsklägerin, Betreiberin einer staatlich zugelassenen Pflegeinrichtung mit 112 stationären Pflegeplätzen in der Innenstadt von P…, nimmt die Verfügungsbeklagten auf Unterlassung von Presseveröffentlichungen in Anspruch.

Die Verfügungsbeklagte zu 1.) ist Verlegerin und Herausgeberin der Tageszeitung … . Die Verfügungsbeklagte zu 2.) ist bei dieser Zeitung Redakteurin und Reporterin. In der Wochenendausgabe vom ... und ... Januar 2021 haben die Verfügungsbeklagten einen Artikel über die Verbreitung des Corona-Virus in P… mit der Überschrift „28 Corona-Tote in zwei Altenheimen“ veröffentlicht.

„38 P… sind seit Jahresbeginn infolge einer Corvid-19 Erkrankung gestorbenen - die allermeisten von ihnen waren Bewohner von zwei Seniorenheimen in der Stadt. Allein in der Einrichtung „H... K...“ in der Innenstadt sind nach …-Informationen 16 Bewohner gestorben, nachdem sie sich mit Sars-CoV-2 angesteckt hätten.



Schon vor Weihnachten war die besorgniserregende Infektionslage im „H... K...“ Thema im städtischen Krisenstab gewesen, sie wurde damals als besonders dynamisch eingeschätzt. Jetzt sind bereits 16 Menschen tot. Wie viele derzeit noch infiziert sind, Ist unklar: Die letzten Tests seien durch das Heimpersonal derart dilettantisch durchgeführt worden, dass sie wiederholt werden müssen, heißt es aus gut informierten Kreisen. Die Abstriche müssen nun wiederholt werden.“

Den streitgegenständlichen Veröffentlichungen gingen Mitteilungen des Verwaltungsstabes der Stadt P… über die Infektionslage in den städtischen Seniorenheimen voraus. Durch den Verwaltungsstab wurden fünf Einrichtungen genannt, bei denen die Infektionslage als „besorgniserregend“ bezeichnet wurde. Die Verfügungsbeklagte zu 2.) hat im Rahmen ihrer Recherche zu diesem Thema mit den genannten Einrichtungen telefonischen Kontakt aufgenommen. Die genauen Umstände von Telefonaten zwischen der Verfügungsbeklagten zu 2.) und Mitarbeitern der Verfügungsklägerin sind zwischen den Parteien streitig. Zu einer Kontaktaufnahme der Verfügungsbeklagten zu 2.) mit einer Geschäftsführung der Verfügungsklägerin kam es jedoch nicht.

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG