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Schadensersatz oder Entschädigung wegen Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie, die sich aus einer analogen Anwendung des § 56 Abs. 1 IfSG oder aus einer im Falle der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung wegen eines Gleichheitsverstoßes noch zu erlassenden neuen Regelung ergeben sollen, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet.


OVG Niedersachsen, 03.09.2021 - Az: 13 OB 321/21

ECLI:DE:OVGNI:2021:0903.13OB321.21.00

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