Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.238 Anfragen

Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Aufhebung oder Außerkrafttreten einer Rechtsvorschrift

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

1. Ein Normenkontrollantrag ist nur gegen eine erlassene Rechtsvorschrift zulässig und dies grundsätzlich nur solange, wie die mit ihm angegriffene Rechtsvorschrift gültig ist.

2. Ausnahmsweise bleibt zum einen ein gestellter Normenkontrollantrag trotz Aufhebung für die Zukunft oder Außerkrafttretens nach Ablauf der Geltungsdauer der angegriffenen Rechtsvorschrift zulässig und kann ein Normenkontrollantrag selbst nach Aufhebung oder Außerkrafttreten einer Rechtsvorschrift noch zulässigerweise gestellt werden, wenn die Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind.

3. Ausnahmsweise kann zum anderen ein gestellter Normenkontrollantrag trotz Aufhebung oder Außerkrafttretens nach Ablauf der Geltungsdauer der angegriffenen Rechtsvorschrift zulässig bleiben, wenn die Vorschrift während der Anhängigkeit eines zulässigerweise erhobenen Normenkontrollantrags aufgehoben wird oder außer Kraft tritt und ein berechtigtes individuelles Interesse an der begehrten Feststellung besteht, die bereits aufgehobene oder außer Kraft getretene Rechtsvorschrift sei unwirksam gewesen.


OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - Az: 13 KN 127/20

ECLI:DE:OVGNI:2021:0609.13KN127.20.00

Alexandra KlimatosPatrizia KleinMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant