Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.602 Anfragen

Verweigerung von Corona-Tests und Verletzung der Maskenpflicht berechtigt private Ersatzschule nicht zum Ausschluss vom Unterricht

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Schülerin einer privaten Ersatzschule ist auf der Grundlage der Coronabetreuungsverordnung zu Unrecht von der schulischen Nutzung ausgeschlossen worden, nachdem sie sich geweigert hatte, regelmäßige Corona-Tests durchzuführen und in der Schule eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren entschieden.

Zur Begründung seiner stattgebenden Entscheidung hat das Gericht ausgeführt:

Zwar seien sowohl die in der Coronabetreuungsverordnung geregelte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske als auch die dort getroffene Anordnung zur Durchführung von regelmäßigen Corona-Tests rechtlich nicht zu beanstanden. Die Coronabetreuungsverordnung, die von der privaten Ersatzschule als Rechtsgrundlage für den Ausschluss von der schulischen Nutzung herangezogen worden sei, stelle hierfür aber keine ausreichende Ermächtigung dar.

Die Einräumung hoheitlicher Befugnisse an einen Privaten - wie eine Ersatzschule - könne nur durch oder aufgrund eines formellen Gesetzes erfolgen. Eine gesetzliche Grundlage für die Einräumung hoheitlicher Kompetenzen im Bereich des Infektionsschutzes an eine Ersatzschule ergebe sich jedoch weder aus infektionsschutzrechtlichen Gesetzen noch aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem OVG Nordrhein-Westfalen erhoben werden.


VG Düsseldorf, 21.05.2021 - Az: 29 L 1079/21

Quelle: PM des VG Düsseldorf


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany