Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.891 Anfragen

Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das OVG Schleswig-Holstein hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 7. April 2021 bestätigt, wonach die Schließung eines Möbelhauses im Kreis Segeberg nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Ein Möbelhaus hatte sich gegen die aus seiner Sicht ungleiche Behandlung bei der Schließung des Einzelhandels durch Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gewendet. Es gebe - so der Senat - klare Unterschiede zu den klein- wie auch großflächigen Geschäften, die von der Schließung ausgenommen seien.

Zwar sei das von dem Möbelhaus angebotene Warensortiment teilweise deckungsgleich mit demjenigen von Baumärkten (Küchen, Sanitärelemente, Leuchten, Leuchtmittel u. ä.) oder Gartenbaucentern (Stichwort: Gartenmöbel). Die Anschaffung von Möbeln gehöre jedoch nicht zur Versorgung mit Gütern der täglichen Lebensführung und darin liege ein wesentlicher Unterschied zum privilegierten großflächigen Einzelhandel.

Im Vergleich zum kleinflächigen sei beim großflächigen Einzelhandel eine überregionale große Anziehungswirkung gegeben, die eine Vielzahl von Kontakten potenzieller Virusträger ermögliche.

Der Beschluss ist unanfechtbar


OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - Az: 3 MB 13/21

Vorgehend: VG Schleswig, 07.04.2021 - Az: 1 B 41/21

Quelle: PM des OVG Schleswig-Holstein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen