Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.127 Anfragen

Quarantäne: 19 Tage sind unverhältnismäßig

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der fünfjährige Antragsteller begehrte gemeinsam mit seinen Eltern die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine Verfügung, mit der der Antragsgegner - ein Landkreis - unter anderem die Absonderung in häusliche Quarantäne für einen Zeitraum von 19 Tagen anordnet hat.

Die häusliche Quarantäne sollte insgesamt 21 Tage nach dem Kontakt zum Quellfall enden.

Das VG Hannover hat dem Eilantrag teilweise entsprochen:

Die Dauer der Anordnung der Absonderung sei unverhältnismäßig, soweit diese über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen angeordnet worden sei. Nach der aktuellen Bewertung des Robert-Koch-Instituts seien Kontaktpersonen der Kategorie 1 für 14 Tage - gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zum Quellfall - abzusondern. Es könne offenbleiben, ob der Quellfall mit einer SARS-CoV-2-Variante infiziert worden sei, denn aus den veröffentlichten Informationen des Robert-Koch-Instituts ergebe sich auch in einem solchen Fall kein Erfordernis für eine Verlängerung der zweiwöchigen Dauer der Absonderung.

Das Robert-Koch-Institut erachte lediglich in Reaktion auf die Zunahme der SARS-CoV-2-Varianten die Möglichkeit einer Verkürzung der häuslichen Absonderung durch einen negativen SARS-CoV-2-Test als derzeit nicht möglich. Die Ergebnisse neuerer Studien beträfen nach Auffassung der beschließenden Kammer nicht die hier maßgebliche Frage der Dauer der Absonderung von Kontaktpersonen und hätten schließlich auch nicht zu einer Änderung der Bewertung des Robert-Koch-Instituts geführt.

Soweit die Antragsteller darüber hinaus beantragt haben durch eine „Freitestung“ vor Ablauf der 14 Tage aus der Quarantäne entlassen zu werden, hat die Kammer den Antrag abgelehnt. Insoweit sei die behördliche Anordnung rechtmäßig.

Den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG Niedersachsen zu.


VG Hannover, 11.03.2021 - Az: 15 B 2135/21

Quelle: PM des VG Hannover


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant