Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.350 Anfragen

Beschwerden einer Betreiberin von Fitnessstudios erfolglos: keine private Vermietung erlaubt

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Beschwerden einer Betreiberin von Fitnessstudios zurückgewiesen.

Aufgrund der in § 2 Abs. 23 Corona-LVO M-V getroffenen Regelung, wonach Fitnessstudios für den Publikumsverkehr geschlossen sind, hatte sich eine Betreiberin entschlossen, ihre Fitnessstudios zu vermieten. Daraufhin ordneten die Ordnungsbehörden die Schließung der Fitnessstudios an, woraufhin die Betreiberin um vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht nachgesucht hat.

Das Oberverwaltungsgericht hat die gegen die ablehnenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts eingelegten Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen.

Die Argumentation der Betreiberin, die Räume ihrer Fitnessstudios seien eine private Sportanlage, in der Individualsport im Sinne des § 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V betrieben werde, führe nicht zu einem für sie günstigerem Ergebnis. Die Antragstellerin übersehe bei ihrer Argumentation, dass für den in § 2 Abs. 21 Satz 2 Corona-LVO M-V genannten Sportbetrieb die Pflicht bestehe, die in Anlage 21 der Corona-LVO M-V aufgeführten umfangreichen Auflagen (u.a. die Erstellung eines veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzepts) einzuhalten. Dass die Betreiberin diese dort genannten Auflagen einhalte, habe sie nicht vorgetragen und sei auch nicht ersichtlich.


OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - Az: 2 M 104/21, 2 M 108/21

Quelle: PM des OVG Mecklenburg-Vorpommern


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant