Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.356 Anfragen

Absonderung in häuslicher Quarantäne: kein nachträglicher Rechtsschutz

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Aussetzungsantrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO dient als Rechtsbehelf im vorläufigen Rechtsschutz dazu, in begründeten Fällen den Adressaten belastender Verwaltungsakte für die Dauer des Hauptsacheverfahrens von einer Durchsetzung ansonsten, hier einer nach den §§ 28 Abs. 2, 16 Abs. 8 IfSG, sofort vollziehbaren Anordnungen freizustellen. Dafür ist kein Raum mehr, wenn sich der Verwaltungsakt - wie hier eine ausdrücklich bis zum 3.12.2020 befristete Quarantäne- und Überwachungsanordnung - durch Zeitablauf erledigt hat (§ 43 Abs. 2 SVwVfG).

Streitgegenstand verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzverfahren nach dem § 80 Abs. 5 VwGO ist allgemein nicht der materielle Anspruch. Daher wird in diesen Verfahren auch nicht rechtskräftig über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des zur Rede stehenden Verwaltungsakts entschieden, sondern lediglich über das Sicherungsbedürfnis des Antragstellers/der Antragstellerin gegenüber einem sofortigen Vollzug vor Abschluss eines Rechtsbehelfsverfahrens in der Hauptsache. Deswegen ist in diesen Fällen auch kein Raum für eine „nachträgliche“ feststellende Entscheidung zur materiellen Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines (ursprünglich) belastenden Verwaltungsakts.

Da die Verwaltungsgerichte im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO lediglich eine (eigene) Ermessensentscheidung über die sofortige Vollziehbarkeit belastender Verwaltungsakte auf der Grundlage einer Abwägung der beteiligten Interessen zu treffen haben, ist auch für eine analoge Anwendung des im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren geltenden § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kein Raum.


OVG Saarland, 04.01.2021 - Az: 2 B 366/20

ECLI:DE:OVGSL:2021:0104.2B366.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg