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Einstweilige Anordnung gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung?

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Antragsteller wendet sich mit seinem am 11. November 2020 per einfacher E-Mail beim Verfassungsgerichtshof eingegangen Eilantrag gegen die mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 getroffenen Einschränkungen.

Er hält insbesondere die Schließung von Gaststätten, Tattoo-Studios und ähnlichen Einrichtungen für rechtswidrig. Außerdem beantragt er die Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung „in allen Bereichen, Öffentlich, sowie Geschlossenen Räumen, sowie im ÖPNV und allen Institutionen“.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.

Der Antrag ist nicht in zulässiger Weise gestellt worden. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1, § 18a Abs. 1 VerfGHG i. V. m. § 55a Abs. 1 und 3 VwGO sind Anträge an den Verfassungsgerichtshof, die auf elektronischem Wege übersandt werden, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 55a Abs. 3 VwGO einzulegen. Dies hat der Antragsteller nicht getan, vielmehr hat er den Eilrechtsschutzantrag lediglich mit einfacher E-Mail gestellt. Dies ist keine zulässige Form der Antragstellung. Hierauf wird auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (vgl. § 27 Abs. 3 Satz 2 VerfGHG).


VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - Az: VerfGH 178/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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