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Schmerzensgeld für absichtliches Anhusten in Zeiten der Pandemie

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Amtsgericht Braunschweig hat einem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 Euro wegen absichtlichen Anhustens in Zeiten der Corona-Pandemie zugesprochen.

Der Vorfall ereignete sich Anfang April des Jahres 2020 auf dem Gelände des Wochenmarktes auf dem Altstadtmarkt in Braunschweig. Der Kläger, Angestellter der Stadt Braunschweig mit Zuständigkeit für die Sicherheit der Märkte, ermahnte den Beklagten, weil dieser in einer Warteschlange zum Einlass auf den Markt die Sicherheitsabstände zu weiteren Marktbesuchern nicht einhielt. In einer verbalen Auseinandersetzung zeigte der Beklagte sich jedoch uneinsichtig und beleidigend und trat dann aus Verärgerung nah an das Gesicht des Klägers heran und hustete diesem bewusst in das Gesicht.

Nach Abwägung aller Umstände sah das Amtsgericht Braunschweig einen Schmerzensgeldanspruch des Klägers in Höhe von 250,00 Euro als begründet an.

Das absichtliche Anhusten in Zeiten der beginnenden Corona-Pandemie war als eine vorsätzliche Gesundheits- und Körperverletzung zu qualifizieren. Die Bagatellgrenze wurde hier deutlich überschritten. So bestand nicht nur die hohe Gefahr einer Infektion des Gegenübers mit einer möglicherweise schweren bis potenziell tödlich verlaufenden Krankheit, sondern auch eine erhebliche psychische Beeinträchtigung des Klägers aufgrund der Sorge über eine mögliche Ansteckung.

Ob einer der beiden Beteiligten tatsächlich mit dem Sars-CoV2-Virus infiziert war, ist nicht bekannt, da aufgrund mangelnder Testkapazitäten bei fehlenden Symptomen eine Testung nicht durchgeführt wurde.

Dem Kläger verlieb nur, sich nach dem Vorfall für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.


AG Braunschweig, 29.10.2020 - Az: 112 C 1262/20

Quelle: PM des AG Braunschweig

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