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Kein AFD-Landesparteitag in Greding mit 751 Teilnehmern

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Der VGH Bayern hat eine Entscheidung des Landratsamtes Roth bestätigt, das einer ursprünglich erteilten Ausnahmegenehmigung für den Parteitag des AFD-Landesverbands Bayern mit bis zu 751 Teilnehmern die Wirksamkeit abgesprochen und die Erteilung einer neuen Ausnahmegenehmigung abgelehnt hatte.

Der VGH Bayern hat die Beschwerde des AFD-Landesverbands Bayern gegen einen Beschluss des VG Ansbach zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist es offen und bedürfe einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren, ob der Antragsteller einen Anspruch auf eine Ausnahmeerlaubnis für seinen Parteitag habe. Bei der deshalb im Eilverfahren notwendigen Folgenabwägung überwiege das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen. Wenn die geplante Versammlung in den vorgesehenen Räumlichkeiten durchgeführt würde, wäre mit einem hohen Infektionsrisiko und nachfolgend einer räumlichen Verbreitung von Infektionen im gesamten Gebiet des Freistaats zu rechnen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.


VGH Bayern, 20.11.2020 - Az: 20 CS 20.2729

Vorgehend: VG Ansbach, 19.11.2020 - Az: AN 18 S 20.02484

Quelle: PM des VGH Bayern


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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